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Archiv-Artikel

Niedersachsen will mehr Windenergie

GRÜNER STROM Ein geplanter Erlass soll Mindestabstände zu Wohngebieten festlegen. Zudem soll die Leistung einem Bericht zufolge bis 2020 fast verdoppelt werden

Die niedersächsische Landesregierung will die Windenergie stark ausbauen und dafür mehr Flächen als bisher zur Verfügung stellen. Die Gesamtleistung der Anlagen soll nach einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung von derzeit 7,6 Gigawatt bis 2020 fast verdoppelt werden. Ein Erlass, der derzeit erarbeitet wird, soll den Kommunen verbindliche Vorgaben machen, wie viel Fläche sie für die Erzeugung von Windenergie zur Verfügung stellen sollen.

„Ziel ist, dass die Landesregierung den Erlass noch bis zum Jahresende beschließt“, erklärte das Umweltministerium. In neun anderen Bundesländern gebe es bereits entsprechende Regelwerke. Insgesamt sollten demnach 1,4 Prozent der Landesfläche Niedersachsens dafür genutzt werden – zur Zeit stehen auf rund einem Prozent der Fläche 5.530 Windräder mit insgesamt 7.819 Megawatt Leistung.

Das Ministerium betonte aber, dass es sich dabei um keine verbindliche Vorgabe für die Flächennutzungs- und Bebauungspläne der Städte und Gemeinden handle. „Verbindliche Vorgaben können dazu allein in einer Novelle des Landesraumordnungsprogramms getroffen werden“, hieß es dazu.

Langfristiges Ziel der rot-grünen Regierung ist ein Ausbau der Windkraftleistung auf 20 Gigawatt im Jahr 2050. Sie geht angesichts des erwarteten technischen Fortschritts davon aus, dass eine Anlage dann im Schnitt fünf statt wie heute 2,5 Megawatt Strom produziert. Somit würden für die 20 Gigawatt insgesamt 4.000 Anlagen benötigt werden.

Abstand nimmt die Landesregierung vom Windpark-Bau in Wäldern. Bis auf Flächen wie Industriebrachen komme der Wald wegen seiner ökologischen Bedeutung grundsätzlich nicht als Standort infrage.

Streit gibt es regelmäßig um den Abstand zwischen Windkraftanlagen und der Wohnbebauung. Die Mindestentfernung solle künftig das Zwei- bis Dreifache der Höhe des jeweiligen Windrads betragen, so die Zeitung. Das Ministerium erklärte, dieser Mindestabstand sei der Mindestbereich. Landesweit verbindliche Vorgaben für einen bestimmten Siedlungsabstand gebe es nicht.  (dpa)