Streit um das Schießkino

TRUPPENBESUCHE Führt das Kieler Bildungsministerium Schüler an die Bundeswehr heran, um deren Nachwuchssorgen zu lindern? An einem Schreiben an die Schulleiter stoßen sich Grüne und GEW

„Man darf nicht so tun, als wäre die Bundeswehr eine kriminelle Vereinigung“

Sprecher des Bildungsministers

Ein Schreiben des Bildungsministeriums in Kiel zur „Zusammenarbeit von Schule und Bundeswehr“ stößt auf massive Kritik. In dem Brief an die Schulleiter legt Staatssekretär Eckhard Zirkmann die Rahmenbedingungen für Truppenbesuche dar – und ermöglicht Schülern auch das Kennenlernen des „Schießkinos“, einer Schießsimulationsanlage, sofern der Lehrer dies für „pädagogisch vertretbar“ hält.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sowie die Grünen-Landtagsfraktion halten dies für unvertretbar. Sie äußerten gestern den Verdacht, die Schulen sollten bei den Nachwuchssorgen der Bundeswehr behilflich sein. Ein Ministeriumssprecher wies das als „völlig abwegig“ zurück.

Der GEW-Landesvorsitzende Mathias Heidn sagte, im Schießkino hätten Schulklassen auf keinen Fall was verloren. Es liege nicht im Auftrag der Schule, der Bundeswehr bei der Nachwuchssuche behilflich zu sein: „Schulen sind schließlich keine Rekrutierungsbüros.“ Die Grünen erklärten, noch vor Kurzem habe es aus dem Ministerium geheißen, eine Zusammenarbeit bräuchte keine besondere Regelung.

Laut dem Ministeriumssprecher ist das Schreiben Folge eines Auftrags des Landtags: Nach einem Vorfall – minderjährige Schüler durften ins Schießkino – habe das Parlament Regelungsbedarf gesehen. Nun werde festgelegt, dass Minderjährige nur mit Zustimmung ihrer Eltern das Schießkino gezeigt bekommen dürfen. Nicht nur Bundeswehr-Vertreter bekämen Zugang zur Schule, sondern auch Vertreter von sozialen Freiwilligen-Diensten. Es gehe darum, Schülern aus erster Hand Einblicke in Berufsfelder zu geben. „Man darf aber nicht so tun, als wäre die Bundeswehr eine kriminelle Vereinigung.“

Die Grünen wollen nun im Bildungsausschuss des Landtags herausbekommen, unter welchen Bedingungen die Landesregierung eine Vorführung des Schießkinos für pädagogisch vertretbar halte.  (dpa)