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Archiv-Artikel

Fehlalarm kostet nichts

FEUERWEHR Anruferin muss nicht für Schäden nach gemeldetem Notfall haften

Wer triftige Anhaltspunkte für einen Notfall hat und die Feuerwehr ruft, muss nicht für Schäden durch einen Fehlalarm haften. Mit der Entscheidung gab das Berliner Landgericht einer Mieterin recht, die für die aufgebrochene Tür ihrer Nachbarin rund 1.000 Euro zahlen sollte. Wie das Gericht am Dienstag weiter mitteilte, hatte die Mieterin ohne Erfolg versucht, ihre Nachbarin verabredungsgemäß telefonisch zu erreichen. Bei einem ersten Anruf hatte sie ein Stöhnen in der Leitung vernommen, beim zweiten Anrufversuch nahm dann niemand mehr den Hörer ab.

Daraufhin rief die besorgte Frau die Feuerwehr. Die Einsatzkräfte brachen die Wohnungstür auf, weil sich auf das Klingeln niemand meldet. Ein Notfall konnte dann aber nicht festgestellt werden – die Wohnung war leer.

Wer zahlt den Schaden?

Den Schaden an der Wohnungstür müsse sich die Frau nicht zurechnen lassen, entschied das Gericht. Es sei nicht zu beanstanden, dass sie eine Notlage angenommen und die Feuerwehr gerufen habe. Diese habe als Behörde die Situation eigenständig geprüft und sich entschlossen, gewaltsam in die Wohnung vorzudringen. Der Anruferin sei das nicht vorzuwerfen, so das Gericht. (dpa)