Pendler-Pauschale verfassungswidrig

HANNOVER dpa ■ Das Niedersächsische Finanzgericht hält die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Die Neuregelung verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes, teilte das Gericht gestern mit. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht über die Klage von Berufspendlern gegen ihr Finanzamt entscheiden. Die beiden Angestellten fahren in entgegengesetzte Richtungen 41 und 54 Kilometer zur Arbeit. Das Finanzamt ließ die ersten 20 Kilometer unberücksichtigt, da die Pauschale seit Jahresbeginn nur noch vom 21. Entfernungskilometer an abgesetzt werden kann. Nach Auffassung der Richter entstehen bei der Fahrt zur Arbeit zwangsläufig Kosten, ohne die kein Einkommen zu erzielen sei. Nicht jeder finde am Wohnort eine Stelle. Gemäß Einkommensteuergesetz darf aber nur das Einkommen besteuert werden, das nach Abzug der beruflichen Aufwendungen bleibt. (Az. 8 K 549/06)