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Archiv-Artikel

DER REFORM ERSTER TEIL

In Teil eins der Föderalismusreform ging es um die Frage, in welchen Bereichen der Bund und in welchen die Länder das Sagen haben. Am umstrittensten war es, die Bildungspolitik komplett in die Hände der Länder zu geben. Problematisch auch, dass den Ländern erlaubt wurde, von bundesrechtlichen Regelungen unter anderem zum Naturschutz abzuweichen. Im Gegenzug sollte der Anteil der Gesetze, bei denen der Bundesrat mitzureden hat, auf 35 Prozent gesenkt werden. Doch galten im ersten Halbjahr 2006 51,2 Prozent aller Gesetze als zustimmungspflichtig, waren es mit Inkrafttreten der Reform im zweiten Halbjahr 55 Prozent, so Volker Beck unter Berufung auf die Bundestagsverwaltung. TAZ