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Archiv-Artikel

Shoppen auf Kosten anderer

Ein 25-Jähriger kauft mit mehreren Kreditkarten ein, die Fälscher mit Hilfe von Internetdaten hergestellt hatten. Das Berliner Landgericht verurteilt den geständigen Angeklagten wegen Betruges zu dreieinhalb Jahren Haft

Das Landgericht hat gestern einen 25-jährigen Berliner wegen der Benutzung gefälschter Kreditkarten und Betrug zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der geständige Angeklagte hatte in 81 Fällen mit den Karten Parfüm, Schmuck und Elektroartikel gekauft, um seine Schulden loszuwerden und Drogen zu kaufen.

Maik R. war kokainsüchtig und hatte Schulden, als er an Niki geriet, einen Drogenhändler aus Polen oder Russland – so genau kann das der Angeklagte nicht sagen. In seinem Geständnis vor Gericht berichtet er von dem Dealer, der ihm Koks gab, zunächst umsonst. Später machte ihn der Dealer mit Pawel und einem Plan bekannt, wie R. seine Schulden auf einfache Art zurückzahlen könnte: Der Süchtige sollte für sie einkaufen.

Anfang August vergangenen Jahres verabredeten sie sich erstmals in der Nähe eines Warenhauses. Die beiden Osteuropäer überreichten R. einen gefälschten Ausweis und mehrere Kreditkarten sowie eine Liste der gewünschten Waren: Parfüm, Schmuck und Elektrogeräte. Maik R. unterschrieb die Kreditkarten – und ging shoppen.

Wenn eine Karte nicht funktionierte, bot er der Kassiererin eine andere an. Unterdessen warteten Niki und Pawel auf ihn, luden zwischendurch schon mal einen sperrigen Fernseher ein. Innerhalb von zehn Wochen ging der Angeklagte 13-mal für Niki und Pawel auf Tour. Mitte Oktober sah er Polizisten vor seinem Haus – und tauchte bei einem Freund unter. Einen Monat später stellte er sich der Polizei.

Dort erfuhr er, was er zuvor nur geahnt hatte: Die Kreditkarten waren zwar gefälscht, ihr Magnetstreifen enthielt jedoch reale Datensätze. Diese hatten die Fälscher beim Datentransfer zwischen Internetprovider und Datenverarbeitungsstelle der Kreditkartenfirma abgefangen, erklärt ein Sachverständiger des Landeskriminalamtes (LKA) dem Gericht. Eine solche Kreditkarte herzustellen sei keine große Kunst, die Technik für das Aufspielen der Daten auf den Magnetstreifen passe in einen Aktenkoffer hinein, der dafür benötigte Drucker koste rund 300 Euro. Da sich der angerichtete Schaden für die geschädigten Unternehmen im „Promillebereich“ bewege, scheuen diese die Kosten, um die Karten fälschungssicherer zu machen. Lieber würden die Firmen ihre Servicegebühren erhöhen, so der Experte.

Maik R. habe man so schnell fassen können, weil er zum Bekanntenkreis eines bereits gefassten Täters gehörte. Videoaufzeichnungen aus Telefonläden und Tankstellen sowie die Kopien des gefälschten Personalausweises wiesen den Weg zu dem glatzköpfigen Mann mit dem spitzen Gesicht, sagt ein Ermittler vor Gericht.

Maik R. sei „wie ein Werkzeug vorgeschickt und von den Hintermännern an der langen Leine geführt worden“, sagt die Vorsitzende Richterin, nachdem sie den Angeklagten zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt hatte. Eine milde Strafe angesichts von 33.273,33 Euro Schaden, den Maik R. in knapp zehn Wochen anrichtete. UTA FALCK