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Archiv-Artikel

Das „Cicero“-Urteil und die Folgen

Neues Zeugnisverweigerungsrecht für Journalistsen soll noch in diesem Frühjahr kommen

Noch im Frühjahr soll es ein neues Zeugnisverweigerungsrecht geben, um Medienvertreter besser zu schützen. Das kündigte am Dienstagabend Lutz Diwell, Staatssekretär im Bundesjustizministerium, im Rahmen einer Diskussionsrunde in Berlin zum so genannten Cicero-Urteil an. Geschehen werde dies vorraussichtlich im Rahmen einer größeren Strafrechtsreform.

Ende Februar hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Durchsuchung der Cicero-Redaktion sowie der Privatwohnung des Journalisten Bruno Schirra verfassungswidrig war. Die Potsdamer Staatsanwaltschaft hatte gegen Schirra wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat ermittelt, weil er in einem Beitrag für Cicero aus Geheimpapieren des Bundeskriminalamtes (BKA) zitiert hatte.

Über die Bewertung des Urteils stritten nun der Staatssekretär und Christian Bommarius, Leitender Redakteur der Berliner Zeitung, Kuno Haberbusch vom NDR-Medienmagazins „Zapp“, der Jurist Alexander Ignor, der die Cicero-Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vertrat und die ehemalige Justitzministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

„Karlsruhe wollte den Journalisten keinen Freibrief geben, aber die Funktionstüchtigkeit der Presse erhalten“, sagte Ignor. Das Verfassungsgericht habe einen Mittelweg gefunden und es damit dem Staat schwerer gemacht Journalisten zu belangen.

Dass man es dabei nicht belassen solle, fand Leutheusser-Schnarrenberger. Ihre Partei fordert zusammen mit den Grünen und der Linkspartei, die Beihilfe zum Geheimnisverrat für Journalisten gänzlich abzuschaffen. Die Grünen wollen sogar die Anstiftung zum Geheimnisverrat straffrei stellen. Nun müsse das Verfassungsgerichtsurteil in Gesetzesform zu gießen, damit nicht doch wieder versucht würde, Verfahren gegen unschuldige Journalisten einzuleiten.

Dass Journalisten nicht generell eine Erlaubnis zum Geheimnisverrat haben sollten, meinte dagegen Haberbusch. Vielen Autoren ginge es schlicht darum, sich mit spektakulären Kontakten zu profilieren. Wenn man beim Cicero-Fall genauer hinschaue, erkenne man, dass die zitierten Akten Schirras gar nicht vom BKA gekommen seien, sondern von einem italienischen Journalisten. Gleichzeitig sei aber auch lächerlich, welche Dokumente in Deutschland weiterhin als geheim eingestuft würden: Beim laufenden BND-Untersuchungsausschuss trügen sogar Zeitungsartikel den „Geheim“- Stempel. RA