Alles vorschriftsgemäß

ABSCHIEBUNG Nach dem Suizid eines Flüchtlings mag Innenminister Schünemann keinen Fehler der betreffenden Ausländerbehörde erkennen

Im Falle des toten Nepalesen Shambu Lama hat Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) Kritik an der Ausländerbehörde Gifhorn zurückgewiesen. Die Linksfraktion im Landtag wollte in Erfahrung bringen, warum die Behörde eine Bitte des Verwaltungsgerichts Braunschweig (VG) übergangen hatte, Lamas Abschiebung zu stoppen. „Herr Lama hat sich selbst getötet“, so Schünemann, „noch bevor die Ausländerbehörde die notwendigen Maßnahmen zur Stornierung der Abschiebung einleiten konnte.“

Der seit 1996 in Deutschland geduldete Lama war Vater eines zehn Monate alten, deutschen Kindes. Trotzdem sollte er nach dem Willen des Kreises Gifhorn ausreisen. Das VG wollte ihm ein Aufenthaltsrecht zuerkennen und forderte die Behörde am 28. Februar auf, die für den 3. März geplante Abschiebung auszusetzen. Die Behörde ignorierte das, Lama ließ sich am 1. März von einem Güterzug überrollen.

„Der Landkreis wäre der Bitte des Gerichtes nachgekommen und hätte die Aufenthaltsbeendigung ausgesetzt, wenn das Verwaltungsgericht nicht bis zum 03.03.2011 über den vorliegenden Eilantrag entschieden hätte“, erklärte Schünemann nun. Soll heißen: Einen förmlichen Gerichtsbeschluss hätte die Behörde akzeptiert – die bloße Aufforderung reichte nicht.

Um bleiben zu dürfen, hätte Lama sein Kind offenbar häufiger besuchen müssen: „Gelegentliche Kontakte“ vermittelten Schünemann zufolge einem ausreisepflichtigen Ausländer „noch keinen weiteren Aufenthalt“. Als „unberechtigt“ bezeichnete der Minister auch die Klagen anderer Bewohner der Meinersener Flüchtlingsunterkunft über Schikane der Behörde.

Worin die Linke einen „menschenverachtenden Umgang mit Flüchtlingen“ erkannte: Schünemanns Asylpolitik, so Fraktionschefin Tina Flauger, sei „eine Katastrophe“. cja