Kläger im Abseits

Ein Sportwetter fühlt sich als Hoyzer-Opfer und klagt auf Schadensersatz. Wetteinsatz und Gewinn bleiben verloren

Eine Woche Rhodos wäre mal locker dringewesen: Zwei Personen, Halbpension im Vier-Sterne-Hotel. Doch leider kam Robert Hoyzer dazwischen. Knapp zweieinhalb Jahre nachdem der Berliner Skandal-Schiedsrichter im Auftrag eines „Wettkartells“ das DFB-Pokalspiel zwischen dem Drittligisten SC Paderborn und den Bundesligisten Hamburger SV (Endstand 4:2) manipuliert hatte, meldete sich nun ein Sportwetter zu Wort. Er hatte vor dem Paderborner Amtsgericht auf 885 Euro Schadensersatz geklagt, die er durch den aus seiner Sicht falschen Spielausgang verloren hatte. Seine Begründung: Er habe die übrigen acht Favoritensiege seiner Kombiwette richtig getippt und er sei überzeugt gewesen, dass auch der HSV seine Aufgabe pflichtgemäß erfülle.

Gestern musste das Landgericht Paderborn den Fußballkenner in letzter Instanz enttäuschen. Die Klage wurde abgewiesen. Gerichtssprecher Bernd Emminghaus lieferte die Begründung: Der Kläger hätte beweisen müssen, dass die Hamburger das Spiel nur auf Grund einer Manipulation des Schiedsrichters verloren hätten. „Das war aber nicht sicher.“ Die Richter verwiesen darauf, dass es im Fußball, zumal im DFB-Pokal, immer mal wieder Überraschungen gebe. Vor Gericht leider nicht. Den Kurzurlaub kann der Wetter jedenfalls vergessen. Und auch der Spieleinsatz in Höhe von 50 Euro ist verloren – trotz der miesen Quote von 18:1 für neun Spiele.

Vielleicht sollte sich der Kläger damit trösten, dass er nicht das einzige Opfer der Vorgänge des 21. Augusts 2004 wurde. Der damalige Hamburger Trainer Klaus Toppmöller wurde auch wegen des Pokal-Desasters im Herbst 2004 entlassen und darf mittlerweile die Nationalmannschaft Georgiens coachen, Hoyzer wurde im vergangenen Dezember zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten rechtskräftig verurteilt und etliche Sportwetter müssen sich bis heute vom Staat abzocken lassen, weil die Bundesländer gegen den Willen der EU private Sportwetten verbieten.

Welche Auswirkungen das Urteil auf vergleichbare Prozesse habe, konnte Gerichtssprecher Emminghaus nicht sagen: Es werde von Fall zu Fall entschieden. Auch bei der Deutschen Klassenlotterie, die gegen Hoyzer und Co zivilgerichtlich vorgehen will? Immerhin soll ein Schadensersatzforderung von 1,8 Millionen Euro in der Tiefe des Raumes stehen. Der nächste Prozess ist immer der schwerste.

HOLGER PAULER