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Lieber arbeiten als zahlen

Justizsenator will Führerscheinentzug und gemeinnützige Arbeit als zusätzliche Strafmaßnahmen einführen

Justizsenator Carsten Lüdemann (CDU) will gemeinnützige Arbeit und Fahrverbote als alternative Strafformen in das Strafgesetzbuch aufnehmen. „Das geltende Recht kennt nur Geldstrafe oder Freiheitsstrafe“, erklärte Lüdemann gestern. Bei manchen Straftätern sei es jedoch sinnvoller, sie gemeinnützige Arbeit ableisten zu lassen, statt sie ins Gefängnis zu schicken. „Auch ein Fahrverbot kann den Täter härter treffen als eine Geldstrafe, die er locker auf den Tisch blättert.“ Lüdemann kündigte hierzu eine Bundesratsinitiative an.

Käme er damit durch, gäbe es als Hauptstrafen künftig Geldbuße, Fahrverbot, gemeinnützige Arbeit und Freiheitsstrafe. „Ziel ist es, dem Gericht eine differenziertere und stärker auf die Person des Täters ausgerichtete Strafe zu ermöglichen.“ Durch gemeinnützige Arbeit könne der Straftäter einen Teil des Schadens wiedergutmachen und sinnvolle Arbeit für die Gemeinschaft leisten. Außerdem müsse er auf Freizeit verzichten, „das ist eine spürbare Strafe“.

Gemeinnützige Arbeit statt Haft gibt es in Hamburg unter dem Schlagwort „Schwitzen statt Sitzen“ bereits seit 1984. Das Projekt ist allerdings auf Täter beschränkt, die zu einer Geldstrafe verurteilt worden sind, diese aber nicht bezahlen können. Im vergangenen Jahr haben der Justizbehörde zufolge 932 Verurteilte gemeinnützige Arbeit geleistet. dpa

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