: Deportationen: Urteil kassiert
BORDEAUX rtr ■ Ein französisches Gericht hat ein Entschädigungsurteil gegen die Staatsbahn wegen ihrer Beteiligung bei der Deportation von Juden im Zweiten Weltkrieg aufgehoben. In dem ursprünglichen Prozess im Juni waren der staatliche Bahnbetreiber SNCF und der französische Staat wegen des Transports von Juden in nationalsozialistische Konzentrationslager zu einer Strafzahlung in Höhe von 61.000 Euro verurteilt worden. Das Berufungsgericht entschied gestern, dass das damals mit der Angelegenheit befasste Verwaltungsgericht nicht befugt war, ein Urteil zu fällen. Der jüngste Richterspruch könnte sich auf hunderte Entschädigungsverfahren von Deportierten oder ihrer Familien auswirken. Von den 330.000 Juden, die 1940 in Frankreich lebten, wurden mehr als 75.000 in Konzentrationslager deportiert.