Rasterfahndung endgültig illegal

DÜSSELDORF taz ■ Für eine Rasterfahndung nach islamistischen Terroristen gibt es nach wie vor keinen Anlass. Das entschied gestern das Düsseldorfer Landgericht und wies damit eine Klage des Düsseldorfer Polizeipräsidiums ab. Dieses hatte im vergangenen Jahr die Erfassung der Daten von fünf Millionen Männern allein in NRW zur Aufdeckung so genannter Schläfer als verfassungswidrig zurückgewiesen, weil eine konkrete Gefahr nicht erkennbar sei. Die Düsseldorfer zogen daraufhin vor Gericht: Ihrer Meinung nach habe das Bundeskriminalamt konkrete Hinweise, dass Kämpfer von Al Quaida „mit zwei Taschen nach Deutschland“ gekommen seien. Das Gericht wies dies als „äußerst vage“ Vermutung zurück. JOE