: Rechte bleiben flüssig
GERICHT Pro Deutschland erklagt Konto bei Sparkasse. Sieben Banken hatten sie abgewiesen
Die Berliner Sparkasse muss dem Landesverband der rechtspopulistischen Partei Pro Deutschland ein Girokonto einrichten. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilbeschluss, der am Mittwoch veröffentlicht wurde.
Im März hatte die Berliner Volksbank das Parteikonto von Pro Deutschland zum 26. April gekündigt. Laut Parteiangaben hatten zuvor bereits die Hypovereinsbank, die Commerzbank, die Postbank, die Deutsche Bank, die Berliner Bank, die Landesbank Berlin und auch die Sparkasse eine Kontoeröffnung abgelehnt. Daraufhin klagte Pro Deutschland auf ein Konto bei der Sparkasse. „Die Sparkasse als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut unterliegt einem besonderen Gleichbehandlungsgrundsatz“, erläutert Gerichtssprecher Stephan Groscurth den jetzigen Beschluss. Solange ein Kunde solvent sei, habe die Sparkasse im Grunde keine Ablehnungsmöglichkeiten. Dies gelte auch im Fall Pro Deutschland. Die Partei sei nicht verboten, zudem führe die Sparkasse auch Konten anderer Landesverbände. Pro Deutschland sei für sein politisches Wirken auf ein Konto angewiesen.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Die Sparkasse wollte sich zu dem Verfahren nicht äußern. Nach Gerichtsangaben hatte die Bank mit den „verfassungswidrigen Zielen“ von Pro Deutschland argumentiert. Auch die Volksbank wollte sich zu den Kündigungsgründen nicht äußern. Man habe vom Recht auf einseitige Kündigung Gebrauch gemacht, sagte eine Sprecherin bloß. Die Volksbank ist genossenschaftlich organisiert, ihr fehlt aber der öffentlich-rechtliche Charakter.
Die Sparkasse musste bereits 2007 per Gerichtsbeschluss der NPD ein Konto einräumen. Damals wurde ebenfalls mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz argumentiert, der auch rechtsextremen Parteien zustehe, solange sie nicht verboten seien. KO