: In der Qualmhölle
Kaum ist ein Kompromiss zum Rauchverbot erreicht, wird klar: Da muss noch so einiges geregelt werden
Die Lösung klingt einfach. Guter Kompromiss. „Ausnahmen vom Rauchverbot in Gaststätten sind nur in komplett abgetrennten Nebenräumen möglich, für die eine ausdrückliche Deklaration obligatorisch ist.“ So steht es in einer Vereinbarung der Länder-Gesundheitsminister, die auch die meisten Ministerpräsidenten in ihren Landtagen durchdrücken wollen. Sogar Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff und seine FDP-Partner finden den Kompromiss plötzlich ganz okay (siehe oben). Gut ist der Kompromiss, weil er nicht so knifflig zwischen Schankwirtschaften und solchen unterscheidet, die „zubereitete Speisen“ anbieten, wie es sich die Qualmgegner im Bundestag mal ausgedacht hatten. So ein Gesetz hätte auseinanderklamüsert, was eine Speise- und was eine Schankwirtschaft ist: Macht eine abgepackte Bulette die Wirtschaft zum Speiserestaurant? Oder erst eine warm gemachte? Und was wäre passiert, wenn Senf aus einer Dose draufgeschmiert wird?
Jetzt entfällt der Kampf um die Bulette. Probleme, zeigt sich jetzt, gibt es aber doch. Was ist ein Nebenraum? Der kleinere! Und wenn es drei Räume gibt – und die beiden Raucherräume sind kleiner als der Hauptraum, aber insgesamt größer? Was heißt „komplett abgetrennt“? Verschlossen! Mit Vorhang? Mit Tür! Mit Pendeltür? Mit qualmdichter Drucklufttür?
In Discos sollen nicht mal Raucherräume erlaubt sein. Man sieht den Regierungsdirektor eines Gesundheitsministeriums am Schreibtisch sitzen und über die Unterscheidung von Disco und Club grübeln. Und später den Polizisten nachdenken, ob sie jetzt den Raucherraum eines Clubs schließen müssen, weil dort getanzt wurde.
Gerade denken Juristen in Berlin oder Potsdam darüber nach, ob sie verbieten können, dass in den Raucherräumen bedient wird. Dann müsste ja die Kellnerin trotzdem in den Qualm. Aber vielleicht ist das ja wiederum Bundesrecht, praktisch Arbeitsstättenverordnung. Jetzt könnte ja der Bund, aber der will nicht. Das ginge nur, wenn er das Rauchen am Arbeitsplatz ganz verbietet. Aber dann wären ja die Landesgesetze überflüssig, und was machen dann wieder die ganzen Landesbeamten? Die sind ja schon eingearbeitet. LÖW