LANDGERICHT KÖLN
: Sportwettenverbot bei Hartz IV bestätigt

KÖLN | Das Landgericht Köln hat sein umstrittenes Sportwettenverbot für Hartz-IV-Empfänger bekräftigt. Es wies einen Widerspruch der Westdeutschen Lotterie gegen das Verkaufsverbot ab. Westlotto kündigte Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln an. Die Entscheidung bedeutet laut Gericht nicht, dass jede Lotto-Annahmestelle ihre Kunden überprüfen muss. Nur wenn die Mitarbeiter der Annahmestelle ganz konkrete Hinweise darauf haben, dass sich ein Kunde die Wette eigentlich nicht leisten kann, müssen sie einschreiten. (dpa)