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Archiv-Artikel

Kontrolle ist besser

DOKTORARBEITEN Universitäten in Hamburg und Hannover prüfen Konsequenzen aus den Promi-Plagiatsaffären. In der Debatte: mehr Kontrollsoftware, schärfere Promotionsordnungen

Doktorväter sollen ihre Schützlinge eng betreuen, damit Betrug auffällt

Ob Karl-Theodor zu Guttenberg oder Silvana Koch-Mehrin – angesichts der Affären um gefälschte Doktorarbeiten wollen die deutschen Hochschulen nachbessern, auch im Norden.

So will die Universität Hannover künftig in allen Fakultäten eine Plagiatssoftware einsetzen. Außerdem werde über die Einführung von eidesstattlichen Erklärungen nachgedacht. „Bisher müssen unsere Doktoranden nur eine Erklärung zu ihrer Promotion angeben – ohne die eidesstattliche Versicherung“, sagte Klaus Hulek, Vizepräsident für Forschung der Leibniz Universität Hannover. Mehr Sicherheit soll es auch über menschliche Kontrolle geben: Doktorväter sollen eng mit ihren Schützlingen zusammenarbeiten. Dann sei es leichter, zu erkennen, wenn einer abschreibe, sagt Hulek.

Auch die Universität Hamburg will Dissertationen womöglich bald noch umfassender kontrollieren. Während die Fakultäten für Recht sowie Sozial- und Wirtschaftswissenschaften bereits über eine Software zur Plagiatsprüfung verfügten, werde für die anderen eine Anschaffung erwogen und derzeit geprüft, erklärte eine Sprecherin. Plagiatsfälle seien bisher nur sehr selten vorgekommen, beziehungsweise entdeckt worden. Aktuell gebe es einen Fall mit einem Täuschungsversuch bei einer Jura-Dissertation. „Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird die Fakultät die Promotion aberkennen“, sagte sie. Die Universität Hamburg verlang bereits jetzt die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung bei der Einreichung einer Doktorarbeit.

Auch in Hannover hat die Uni schon Erfahrungen mit Promotionsbetrug gemacht: Im Jahr 2008 wurde ein Jura-Professor verurteilt, weil er gegen Geld Dutzenden Studenten zum Doktortitel verholfen hatte – obwohl sie keine ausreichende Qualifikation zur Promotion besaßen. Seitdem müssen Jura-Studenten vor der Zulassung zur Promotion unterschreiben, dass sie nicht die Dienste eines Promotionsvermittlers in Anspruch genommen haben. (dpa)