Klima- statt Denkmalschutz

Umweltschutz geht vor Denkmalschutz. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden und die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf einer klassizistischen Villa erlaubt. Wenn auf knapp zehn Prozent der Dachfläche Photovoltaik-Paneele montiert werde, sei eine Beeinträchtigung des Denkmalwertes nicht zu erkennen, heißt es in der gestern bekannt gewordenen Entscheidung (Aktenzeichen: 2 A 50/05). Die Erzeugung von Strom aus Solarenergie diene auch dem Schutz von Natur und Umwelt – verglichen damit sei die Beeinträchtigung des Denkmalwertes geringfügig. DPA