Mun-Sektierer: rein oder raus?

KOBLENZ dpa ■ Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz will bis Mitte Mai entscheiden, ob das Oberhaupt der Mun-Sekte wieder nach Deutschland einreisen darf. Das erklärte das Gericht gestern nach der mündlichen Verhandlung. Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 2006 das Einreiseverbot von 1995 für San Myung Mun und seine Frau aufgehoben, weil dies gegen die Religionsfreiheit verstoße. Es verwies die Sache zurück an das OVG, das das Verbot 2002 bestätigt hatte. Das Bundesinnenministerium hatte damals über die Grenzschutzdirektion Koblenz ein Verbot ausgeschrieben, das auch für die meisten EU-Staaten gilt. Die Mun-Sekte zähle zu den Jugendsekten und Psychogruppen. Von ihr gingen Gefahren für junge Menschen aus, hieß es. Die „Vereinigungskirche“ strebe zudem die Abschaffung der sozialen Marktwirtschaft an. Es gebe Zwangshochzeiten und Zwangsmaßnahmen gegen Austrittswillige. Die Sekte war 1954 in Südkorea von Mun gegründet worden. In Deutschland geriet sie in den 80er-Jahren ins Zwielicht.