: DIE KLAGE
2004 hatten die Ministerpräsidenten die von der zuständigen, unabhängigen Gebührenkommission KEF vorgeschlagene, eigentlich verbindliche Erhöhung der Rundfunkgebühr um 21 Cent reduziert. Seit 2005 liegt der volle Gebührensatz für Radio und Fernsehen bei 17,03 statt 17,24 Euro pro Monat. Ob dieser Schritt mit dem Grundgesetz und den Rundfunkstaatsverträgen überhaupt vereinbar war, muss Karlsruhe nun aufgrund einer Klage der öffentlich-rechtlichen Sender entscheiden. Dagegen spricht das Gebot der Staatsferne, das ARD und ZDF auch größtmöglichen Schutz vor politischen-wirtschaftlichen Eingriffen garantiert. STG