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Archiv-Artikel

Alles neu im Land?

Alles neu in Baden-Württemberg? Nicht im Landgericht Stuttgart. Da wird ein 51-jähriger S-21-Demonstrant wegen Beleidigung verurteilt. 25 Tagessätze à 60 Euro. Der Richter kann nicht glauben, dass sich ein leitender Polizeibeamter verhört hat, obwohl ihm zwei Polizisten widersprechen

von Holger Fröhlich

Durch Stuttgarts Straßen weht ein neuer Wind, sagt man. Am Donnerstag, dem 12. Mai, bläst er vom Landtag her. Er treibt sechzigjährigen Ruß aus den Ritzen des düster-geduckten Quaders, dessen Fenster sich nicht öffnen lassen. Zur Stunde wird dort ein Grüner zum Ministerpräsidenten gewählt. Die Menschen auf den Straßen tragen bunte Anstecker am Revers, sie lachen und sagen immerfort „Zeitenwende“, und ihre Haare sind zerzaust vom neuen Wind im Land.

Nur im Landgericht, in der Urbanstraße 20, da weht der neue Wind noch nicht. Er ist wohl nicht an der Pforte mit dem Polizisten vorbeigekommen, der hinter schulterdickem Glas die Bild liest. Vor sich hat er einen roten Knopf, erst wenn er den drückt, kann ihn der Besucher hören. Der Besucher hat keinen Knopf.

Im ersten Stock, Saal 105, sitzt der Werkzeuginstandsetzer Ortnit Seiler. Den Vornamen Ortnit hat er aus Rumänien. Als er seine Heimat 1986 verließ, war er 26 Jahre alt. Alt genug, um sich in Ceaușescus Rumänien geschworen zu haben, niemals vor der Staatsgewalt zu kuschen, egal vor welcher. Er sagt sich: Wenn ich aufrecht gehen will, dann darf ich nicht still sein, dann darf ich nicht wegschauen.

Das muss er auch nicht in den nächsten Jahren in Deutschland. Er findet Arbeit bei Daimler, verdient gutes Geld. Als stellvertretender Betriebsrat sorgt er für ein bisschen Gerechtigkeit in der Firma. Irgendwann erfährt er, dass in Stuttgart ein neuer Bahnhof gebaut werden soll. An dem Projekt stinkt ihm einiges, und so zieht er sich blau an, malt sich ein Protestschild und geht damit in den Schlosspark. Jeden Montag steht er dort und zeigt, dass er nicht einverstanden ist mit dem Vorgehen seiner Landesregierung.

Am 30. September 2010, dem Schwarzen Donnerstag, ist er auch im Schlossgarten. Er sieht die schwarzen Reihen der Polizisten, mit Helmen, Stöcken und Pfefferspray; er sieht die Wasserwerfer; und er sieht die Schüler und die Rentner und Kollegen. Viele von ihnen kennt er. Die Polizisten kennt er nicht. Kann er auch nicht: Sie sind per Amtshilfe aus dem Umland angefahren worden. Zu viele Stuttgarter Kollegen hätten wohl damit gedroht, sich krankzumelden, um nicht die eigene Schwiegermutter abführen zu müssen.

Was Ortnit Seiler an diesem Donnerstag im Park miterlebt, könnte ein Motiv für das sein, wovon er im Saal 105 des Landgerichts immer wieder sagt, er wisse nicht, was ihn da geritten habe. Wie die Polizisten mit Stöcken und Pfefferspray auf die Rentner und Schüler und Kollegen losgehen, das macht ihn wütend. Nachhaltig.

Als er am Montag nach dem Schwarzen Donnerstag am Zaun steht, den er „Todeszone“ nennt, weil die dichten Reihen Uniformierter hinter dem Stahlgitter Erinnerungen in ihm wachrufen, da kocht es in ihm, und als Michael Maier (Name geändert), ein Abschnittsleiter der Polizei vom Schwarzen Donnerstag, zu den Uniformierten stößt, da entsinnt er sich seines Ceaușescu-Schwurs und schreit durch den Zaun: „Ihr Arschlöcher!“

Das ist der Moment, in dem sich im Gerichtssaal 105 die Geschichte aufspaltet. Seilers Geschichte endet damit, dass sein Freund und Kollege den Arm um ihn legt, ihn beruhigt und mit ihm vom Zaun weggeht. Die Geschichte von Michael Maier fängt da erst an. Im Anschluss an die Umarmung des Freundes sei Seiler zurück zum Zaun gegangen, habe dem Polizeirat in die Augen geschaut und laut gerufen: „Kinderschänder“.

Es ist dieses eine hässliche Wort, von dem Seiler beteuert, es niemals gerufen zu haben, dessen wegen er nun zum zweiten Mal vor Gericht steht. Das erste Mal wurde dem Polizisten geglaubt und Seiler zu 25 Tagessätzen von je 60 Euro verurteilt. Er kenne den Unterschied zwischen „Kinderschänder“ und „Kinderschläger“; nicht einmal Letzteres habe er gerufen. Deshalb ist er in Berufung gegangen, deshalb sitzt er hier.

„Ihr Arschlöcher!“ ist eine Beleidigung, daran gibt es nichts zu deuten. Und wenn Ortnit Seiler das zu einem Beamten sagt, dann beleidigt er einen Beamten. Der hat, wie jeder andere Mensch auch, das Recht, ihn anzuzeigen. Nun sind derlei Worte aber im überhitzten Klima des Stuttgarter Schlossgartens häufig gefallen – von beiden Seiten. Sie bleiben eine Beleidigung. Schon wegen „Ihr Arschlöcher“ wäre es laut dem Vorsitzenden Richter bei dem Urteil geblieben. Es geht aber ebenfalls um die angeblichen „Kinderschänder“, eine Beleidigung, die auch in einer Ausnahmesituation unter der Gürtellinie liegt. Dem muss ein Richter nachgehen.

Und so steht Aussage gegen Aussage. Polizeirat gegen Werkzeuginstandsetzer. Wäre diese Verhandlung Skat, dann wäre der Polizeirat der Kreuzbube, Seiler wäre vielleicht eine Acht oder eine Neun. So sind die Spielregeln – und darum geht es am Donnerstag, dem 12. Mai, im Landgericht Stuttgart.

Richter Kindermann bemüht sich in einfachen Bildern. Er fragt den 49-jährigen Seiler, wie er es denn fände, selbst so übel beschimpft zu werden. Nicht so toll, entgegnet der und wiederholt, dass es um den angeblichen Ausruf „Kinderschänder“ gehe. Die Strafe wegen „Ihr Arschlöcher“ würde er sofort zahlen, da sind ihm die Sicherungen durchgebrannt, das weiß er, dafür muss er sich verantworten.

Zwei junge Polizisten springen dem Angeklagten bei

Dem Richter bleibt nur die Zeugenvernehmung. Der Polizeirat, sportlich, randlose Brille, gut sitzende Uniform, zwei Sterne auf der Schulter, wiederholt seine Aussage: Seiler zurück an den Zaun, „Kinderschänder“ gerufen, entfernt. Richter Kindermann spricht nicht mehr in kindlichen Vergleichen, er behandelt sein Gegenüber wie seinesgleichen. Wie den höchsten Trumpf in einem Kartenspiel. Ebenso spricht er mit einem weiteren Polizisten, den der Polizeirat nur Wolfgang nennt und der die Aussage seines Kollegen unterstützt – teils mit identischen Satzteilen. 2:1 für den Polizeirat.

Zum Ausgleich stützt Seilers Freund und Kollege die kinderschänderfreie Version. 2:2.

Eine Brise frischen Winds bringen anschließend zwei junge Polizisten in den Saal. Beide noch keine 30 Jahre alt, beide in Zivil. Und beide stützen Seilers Version – keiner von ihnen hat das hässliche Wort gehört, von dem Seiler sagt, er habe es nie gesagt. Das Blatt scheint sich gewendet zu haben: Es steht nun 4:2 für Seiler. Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück.

Als Richter Kindermann das Urteil verkündet, steht die Luft im Saal. Die Berufung wird verworfen, das Urteil bleibt bestehen. Der Richter erzählt von seiner 30-jährigen Berufserfahrung; dass er aus seiner Kindheit die Polizei noch als „Freund und Helfer“ kenne und dass ihm das heute fehle. „Unsere Polizei muss geschützt werden“, sagt er und fragt das Publikum, wer es denn sei, der sie gegen betrunkene Autofahrer schütze oder ihnen bei Einbruch helfe.

Er wehrt sich gegen den Vorwurf, Polizisten werde vor Gericht immer Glauben geschenkt, führt aber aus, dass sie darin geschult seien, eine Aussage gerichtsreif zu formulieren, und auch über mehrere Termine bei ihrer Erstversion blieben. Eben wegen ihrer Professionalität gebe es in diesem Fall nur zwei Möglichkeiten: „Entweder der Polizeirat hat ‚Kinderschänder‘ gehört oder er lügt uns hier granatenmäßig an – und das glaube ich nicht.“

Lieber glaubt er, dass sich Emotionen und Erinnerung bei den beiden Freunden vermischen und zu einer Geschichte geführt hätten, die er nicht Lüge nennen will, zu der er aber auch nicht Wahrheit sagen kann.

Vielleicht sollte jemand auch im Oberlandesgericht einmal lüften und den neuen Wind durch die Gänge wehen lassen. Vielleicht sollte man die feinen Risse im Bild des aufrichtigen Schutzmannes wahrnehmen und auch einmal Gedanken zulassen, die Bewährtes infrage stellen könnten.

Zur gleichen Zeit, ein paar hundert Meter weiter, küsst der neue Ministerpräsident Kretschmann seine Frau im Landtag. Es ist offiziell. Mindestens zwei Stimmen hat er von der Opposition bekommen. Doch er wird nicht nur Rückenwind bekommen – es gibt mehr als einen Saal im Stuttgarter Landgericht.