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Archiv-Artikel

Passbild-Zugriff nur im Eilfall

Von CHR

FREIBURG taz ■ Die Polizei soll auf die Passbilder der Bürger nur in Eilfällen und wenn die Passbehörde geschlossen ist, direkt zugreifen können. Darauf haben sich gestern die Innenpolitiker von SPD und CDU/CSU geeinigt. Ursprünglich war im Gesetzentwurf ein genereller Online-Zugriff für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten vorgesehen. Auf Wunsch des Bundesrats wurde der Online-Zugriff dann sogar auch auf jede Form der Strafverfolgung ausgeweitet. Der jetzt beschlossene zeitlich begrenzte Online-Zugriff entspricht einem Vorschlag des SPD-Innenpolitikers Dieter Wiefelspütz. Allerdings lehnt Peter Schaar, der Datenschutzbeauftragte des Bundes, auch diese Regelung ab. „Wenn erst einmal die technische Infrastruktur für den Online-Zugriff steht, dann wachsen bald auch die Begehrlichkeiten“, sagte er jüngst im taz-Interview. Keine Einigung gab es gestern bei der zweiten Streitfrage. Ob die Fingerabdrücke des biometrischen Reisepasses von den Passbehörden gespeichert werden dürfen, soll erst am 8. Mai entschieden werden. CHR