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Keine Ausweisung

Ein britisches Gericht verfügt, dass zwei Terrorverdächtige aus Libyen nicht nach Hause geschickt werden dürfen

DUBLIN taz ■ Ein Gericht hat der Antiterrorstrategie der britischen Regierung einen Strich durch die Rechnung gemacht. Der Berufungsausschuss der Einwanderungsbehörde entschied am Freitagabend, dass zwei libysche Terrorverdächtige nicht in ihre Heimat zurückgeschickt werden dürfen. Die beiden Männer, von denen nur die Initialen „DD“ und „AS“ bekannt sind, seien zwar ein „nationales Sicherheitsrisiko“, erklärten die Richter. DD habe Verbindungen zu den Taliban und al-Qaida, er sei der Schwager des mutmaßlichen Hauptverantwortlichen für die Madrider Anschläge 2004, bei denen 191 Menschen starben. AS sei ein islamischer Extremist.

Eine Ausweisung nach Libyen käme dennoch nicht in Frage, weil das Risiko einer Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention zu groß sei, entschieden die Richter. Die „sprunghafte Persönlichkeit von Oberst Gaddafi“ berge die Gefahr, dass er bei einem neuen islamischen Terroranschlag in Tripolis versucht sein könne, bei den Verhören von Verdächtigen Foltermethoden anzuwenden.

Lord Carlile von den Liberalen Demokraten sagte, das Urteil habe weitreichende verfassungsrechtliche Konsequenzen. „Die Richter erklären, dass sie außenpolitische Entscheidungen von Fall zu Fall überprüfen können“, sagte Carlile. Es war der erste Testfall für die Abkommen, die London mit Libyen und anderen Ländern in Nordafrika und im Nahen Osten unterzeichnet hat, zwecks Garantie, dass Verdächtige, die in Großbritannien nicht angeklagt werden können und ausgewiesen werden, in ihren Heimatländern nicht misshandelt werden. Diese Abmachungen sind wichtiger Bestandteil der britischen Antiterrorpolitik, nun aber vorerst hinfällig.

Das Innenministerium kündigte an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Lord Carlile sagte, die Regierung stecke nun im Schlamassel. „Die Kommission hat erklärt, dass DD und AS ein nationales Sicherheitsrisiko darstellen“, sagte er. „Sie können aber nicht ausgewiesen werden, wenn die Entscheidung nicht revidiert wird. Die Frage ist, was die Regierung mit ihnen machen soll.“ Zunächst müssen die beiden Männer am Donnerstag freigelassen werden, wenn auch mit strikten Auflagen. Das Gericht erklärte, dass es „am Rande der Legalität“ sei, sie festzuhalten. RALF SOTSCHECK