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Archiv-Artikel

Europäischer Haftbefehl ist gültig

Der EuGH billigt eine Regelung, die das Ausliefern von Straftätern erleichtert

BERLIN afp ■ Der europäische Haftbefehl ist rechtmäßig und gültig. Zu diesem Urteil kam gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Er wies damit die Klage einer belgischen Anwaltsvereinigung ab.

Den umstrittenen europäischen Haftbefehl hatte der EU-Rat im Juni 2002 beschlossen. Ausstellen kann ihn ein Mitgliedstaat, wenn eine Tat dort mit einer Höchststrafe von zwölf Monaten und mehr belegt ist. Der Staat, in dem sich der Beschuldigte aufhält, kann die Übergabe in der Regel davon abhängig machen, dass das Verhalten auch dort strafbar ist. Von diesem „Grundsatz der doppelten Strafbarkeit“ gibt es aber 32 Ausnahmen – wie etwa Computerkriminalität, Kinderpornografie und Drogenhandel, soweit die Höchststrafe bei mindestens drei Jahren liegt.

Deutschland hatte den EU-Rahmenbeschluss zunächst 2004 umgesetzt. 2005 kippte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz. Im Jahr 2006 verabschiedete der Bundestag eine Neufassung. Danach dürfen deutsche Staatsbürger nur ausgeliefert werden, wenn die ihnen vorgeworfenen Taten überwiegenden Bezug zum Ausland haben.

In Belgien klagte eine Anwaltsvereinigung gegen die Umsetzung des EU-Beschlusses. Das belgische Gericht legte den Streit dem EuGH vor.