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Archiv-Artikel

Kölsche CDU lässt sich bezahlen

NORDRHEIN-WESTFALEN Zwischen 1.000 und 3.500 Euro sollen Mandatsbewerber der Kölner Konservativen an die Partei zahlen – Parteienrechtler sehen darin einen Skandal

„Kandidaturen und Mandate dürfen nicht käuflich sein“

HANS HERBERT VON ARNIM

AUS KÖLN PASCAL BEUCKER UND FRANK ÜBERALL

Die Kölner CDU bedient sich wohl illegaler Praktiken zur Aufbesserung der Parteikasse. In ihrer Finanz- und Beitragsordnung finden sich Regelungen, die Parteienrechtler und der Bund der Steuerzahler für höchst problematisch, wenn nicht gar verfassungswidrig halten.

So müssen sich nicht nur Mandatsträger zur Zahlung eines Obolus an die Partei verpflichten. Wenn sie ein CDU-Parteibuch besitzen, haben auch Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder von öffentlichen Unternehmen „Sonderbeiträge“ an die CDU Köln zu entrichten. Gleiches gelte „für Pensionen, Betriebsrenten oder ähnliche Altersversorgungen“. Weiter schreibt die Kölner CDU in ihrer im Dezember 2008 verabschiedeten Finanz- und Beitragsordnung vor, dass alle Bewerber „vor der Nominierung eine verbindliche Erklärung bezüglich des von ihnen zu zahlenden Sonderbeitrages abzugeben“ hätten.

Der Bund der Steuerzahler des Bundeslandes hält die Regelung für höchst problematisch. „Für diese Parteisteuern habe ich kein Verständnis“, kritisiert Sprecher Eberhard Kanski. Der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim wird deutlicher: „Parteisteuern sind verfassungswidrig“, sagte er der taz. „Dabei missbrauchen die Parteien ihre Verfügung über öffentliche Ämter zur eigenen Bereicherung.“

Doch das ist noch nicht alles: Außerdem erwartet die Kölner CDU, dass sich Kandidaten für politische Ämter und Mandate „angemessen“ an Wahlkampfkosten beteiligen. Erwartet werden je nach Mandat zwischen 1.000 (Stadtrat) und 3.500 Euro (Bundestag) aus. Es wird von allen Bewerbern verlangt, „vor der Nominierung eine verbindliche Erklärung bezüglich der von ihnen zu zahlenden Wahlkampfumlage abzugeben“.

Eine solche Eintrittsgebühr hält von Arnim ebenfalls für unzulässig: „Kandidaturen und Mandate dürfen nicht käuflich sein, das widerspricht dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Freiheit der Wählbarkeit“, kritisiert er. Ähnlich argumentiert der Hannoveraner Staatsrechtler Hans-Peter Schneider: „Das könnte ein Eingriff in das gleiche passive Wahlrecht sein, da sehe ich ein erhebliches Problem.“

Bei der Kölner CDU versteht man die Aufregung nicht. „Die Umlage wird ausschließlich dazu genutzt, um die allfälligen Kosten im Kommunalwahlkampf für den individuellen Kandidaten-Wahlkampf zu bestreiten“, erklärte Geschäftsführer Volker Meertz auf Anfrage. Ein gesetzlich durchsetzbarer Anspruch gegenüber den Kandidaten bestehe nicht.

Wegen einer ähnlichen Praxis war Anfang Mai die Duisburger SPD in die Schlagzeilen geraten. Hier hatten sich vor der Kommunalwahl 2009 Bewerber um ein Stadtratsmandat vorab schriftlich einverstanden zu erklären, 800 Euro an die Partei zu spenden. Die Bundes-SPD hat deswegen inzwischen vorsorglich Selbstanzeige bei Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Parteienfinanzierungsgesetz gestellt.