: IM WORTLAUT
„Die Entscheidungen lauten wie folgt:– ‚Der Bundespräsident hat entschieden, von einem Gnadenerweis für Herrn Christian Klar abzusehen.‘– ‚Der Bundespräsident sieht sich nicht in der Lage, dem Gnadengesuch von Frau Birgit Hogefeld, rechtskräftig verurteilt seit dem 6. Januar 1999 zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe, derzeit – im vierzehnten Haftjahr – zu entsprechen. Der Bundespräsident wird jedoch zu gegebener Zeit erneut und von Amts wegen über das Gesuch befinden.‘Der Gnadenentscheidung betreffend Herrn Christian Klar lagen u. a. Stellungnahmen der Bundesministerin der Justiz, des erkennenden Gerichts, der Generalbundesanwältin und der für den Strafvollzug verantwortlichen Justizvollzugsanstalt sowie ein kriminalprognostisches Gutachten zu Grunde. Der Bundespräsident führte darüber hinaus zahlreiche Gespräche, auch mit Hinterbliebenen der Opfer. Abschließend sprach der Bundespräsident am 4. Mai 2007 mit Herrn Klar.Frau Birgit Hogefeld wurde durch Urteil des OLG Frankfurt vom 29. Juni 1998, rechtskräftig seit dem 6. Januar 1999, zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe unter anderem wegen mehrfachen Mordes und Mordversuches verurteilt. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Frau Hogefeld ist seit dem 27. Juni 1993 in Haft.“