: Linssen gegen die Erbsenzähler
Landesfinanzminister Helmut Linssen (CDU) stellt seine Pläne zur Novellierung des Sparkassengesetzes in NRW vor. Sparkassenverbände sollen zusammengelegt werden, Überschüsse der Kassen komplett ausgeschüttet werden
DÜSSELDORF taz ■ Helmut Linssen, CDU-Finanzminister in Nordrhein-Westfalen, hat gestern die Zusammenlegung der beiden Sparkassenverbände in NRW angekündigt. Bei der Vorstellung des Koalitionsentwurfs zum neuen Sparkassengesetz in NRW sagte Linssen in Düsseldorf, die beiden Sparkassen- und Giroverbände Nordrhein-Westfalens würden verschmolzen. Um den „Westfälisch-Lippischen Sparkassen und Giroverband“ mit dem rheinischen zusammen legen zu können, soll das Gesetz „entsprechende Ermächtigungen“ erhalten. So solle verhindert werden, dass die Zusammenlegung „nicht an der Tagesform eines einzelnen Präsidenten scheitert“, so Linssen gestern.
Gerade der Präsident des rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes, Karlheinz Bentele, hatte in der Vergangenheit das Gesetzesvorhaben der schwarz-gelben Koaltion kritisiert. Bentele sperrte sich vor allem gegen die Einführung des so genannten Trägerkapitals bei den Kassen. Das sei rechtlich nicht notwendig und sparkassenpolitisch nicht sinnvoll, hatte Bentele noch vor zwei Monaten festgestellt.
Zukünftig sollen die Sparkassen Trägerkapital bilden können. Dieses Trägerkapital soll nach Linssen Aussage nicht handelbar sein. Dadurch solle verhindert werden, dass Kommunen künftig nur noch Gesellschafter der Sparkasse werden. „Sie bleiben Träger“, so Linssen. Gewinne der Sparkassen sollen nach Linssens Plänen künftig komplett ausgeschüttet werden können. Bisher durften maximal 35 Prozent des Jahresüberschusses verteilt werden. Kommunen sollen mit den Gewinnen ihrer Kassen auch Schulden abbauen können.
Spitzenvertreter der Sparkassen- und Giroverbände sowie Vertreter der Städte und Kreise in NRW hatten in der Vergangenheit vor einer Zulassung von veräußerbarem Trägerkapital gewarnt. Durch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof könnte privaten Banken dann eine Beteiligung an den Sparkassen möglich sein. Eine solche Beteiligung gefährde den öffentlichen Auftrag der Gemeinnützigkeit der Sparkassen, lautet deren Kritik. Zudem könnte die Zulassung von Trägerkapital, dass frei handelbar wäre, dazu führen, dass nicht mehr jeder bei seiner Bank vor Ort ein Konto eröffnen könne. „Wären die Bürger und Bürgerinnen im ländlichen Raum in den letzten Jahren alleine auf Deutsche Bank und Co. angewiesen, hätten viele schon heute kein Konto mehr bei einer erreichbaren Filiale“, mahnten die Grünen in NRW. Das will der Finanzminister nun verhindern, indem er im neuen Sparkassengesetz einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto verankern will.
Um die Sparkassen von ihren „multiplen“ Organstrukturen zukünftig zu befreien, kündigte Linssen an, zukünftig den eigenständigen Kreditausschuss aufzugeben und dessen Aufgaben an den Verwaltungsrat zu übertragen. ELMAR KOK