: Versichert im Praktikum
SIEGEN/DORTMUND dpa ■ Studierende eines dualen Studiengangs mit verpflichtenden Praktika sind während ihrer betrieblichen Ausbildungsphase sozialversicherungspflichtig. Dies hat das Sozialgericht Dortmund (Az.: S 10 RA 79/04) entschieden. Bei den Praktika handele es sich nicht um Teile des Studiums. Die Studenten seien in ihren Betrieb eingebunden, weisungsgebunden und damit abhängig beschäftigt.