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Archiv-Artikel

Uber macht auf Mitfahrzentrale

TAXIS Der US-Fahrdienstvermittler senkt die Preise deutlich und bittet seine Nutzer um Unterstützung

BERLIN taz | Ist es der Anfang vom Ende oder eine Finte, um Zeit zu gewinnen? Die neueste Wendung im Konflikt der US-amerikanischen Fahrdienstvermittlungsfirma Uber mit der Taxibranche in Deutschland lässt noch kein eindeutiges Urteil zu. Nur so viel: In Berlin und Hamburg zieht sich Uber vom Taximarkt zurück – und möchte fortan als Mitfahrzentrale fungieren. In beiden Städten sollen die Preise, die private Fahrer von ihren per App vermittelten Kunden fordern, künftig unter den Betriebskosten eines Kraftfahrzeugs liegen. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass der Dienst sich als Mitfahrzentrale bezeichnen darf.

Der Preis in Berlin soll bei 35 Cent pro Kilometer liegen, wie Uber in einem Blogeintrag schreibt. Eine Standardtaxifahrt kostet in Berlin 1,60 Euro pro Kilometer – das ist die Preisregion, an der sich Uber ursprünglich orientierte. Da sich Uber über eine Vermittlungsprovision finanziert, wäre eine solche Preissenkung gleichbedeutend mit hohen Einnahmeverlusten. Das Geschäft mit der Vermittlungs-App würde sich schlicht nicht mehr lohnen, falls es überhaupt noch genügend Fahrer gäbe, die – etwa in der Hoffnung auf Trinkgelder – mitmachen sollten.

Fuß im Markt

Möglicherweise möchte die Firma schlicht juristischen Problemen aus dem Weg gehen, aber dennoch einen Fuß in den Märkten behalten. In dem Blogeintrag bittet Uber seine Nutzer, die Firma bei einem Appell an die Länderverkehrsminister zu unterstützen, die bestehenden Gesetze zu modernisieren. „Wenn nichts unternommen wird, ist es nicht sicher, ob Uber in Berlin und Deutschland bleiben kann.“

Uber, unter anderem von Google finanziell unterstützt, hatte zuletzt deutlichen Gegenwind bekommen. So verwies Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) darauf, dass es gesetzliche Standards für die Qualifikation von Fahrern, die Qualität von Fahrzeugen, die Absicherung der Fahrgäste und des Gepäcks und die Versicherungspflicht gebe. „Diese Standards müssen auch von Uber eingehalten werden.“ Noch deutlicher wurde die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil. „Personenbeförderung durch Fahrer ohne Lizenz und Sachkundenachweis sowie dem entsprechenden Versicherungsschutz stellt ein hohes Risiko für die Fahrgäste dar.“ Damit könne das Angebot den Verbraucher teuer zu stehen kommen.

Die Taxi-Deutschland-Genossenschaft, die Uber verklagt hat, hält den Kurswechsel der US-Firma für nicht glaubhaft. „Uber hat gesehen, dass es Taxi nicht kann. Das freut uns“, sagte Genossenschaftschef Dieter Schlenker. Aber das geplante Modell sei rechtswidrig. „Uber bietet Beförderungen an, bei denen der Fahrgast den Zeitpunkt und das Ziel der Fahrt bestimmt.“ Bei einer Mitfahrgelegenheit bestimme aber der anbietende Fahrer den Zeitpunkt und das Fahrtziel der Fahrt, der Mitfahrer passe sich dem an. RICHARD ROTHER