: Gericht lehnt München-Zulage ab
Verfassungsrichter finden, dass Staatsdiener auch in teuren Städten gut leben können
KARLSRUHE taz ■ Beamte haben keinen Anspruch auf eine Ballungsraumzulage. Dies entschied gestern das Bundesverfassungsgericht und lehnte die Klage eines Münchner Kommissars ab.
Peter Steininger hatte das Gericht angerufen, weil er das gleiche Gehalt bekommt wie ein Kommissar im Bayerischen Wald – obwohl die Lebenshaltungskosten in München um 23,4 Prozent über dem bayerischen Durchschnitt liegen. Dadurch habe der Staat die im Grundgesetz garantierten „Grundsätze des Berufsbeamtentums“ verletzt.
Das sah der Zweite Senat des Verfassungsgerichts aber anders. Der Staat sei nicht verpflichtet, die Beamten regional differenziert zu bezahlen. Zu den Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehöre lediglich, dass die Beamten so viel verdienen, dass ihre „wirtschaftliche Sicherheit und Unabhängigkeit gewährleistet“ ist. Dieses „Alimentationsprinzip“ erfordere eine „standesgemäße“ Bezahlung, die auch einen „angemessenen Lebenskomfort“ ermöglicht. Nach Ansicht der Verfassungsrichter ist dies selbst in München noch gewährleistet.
Dass die Lebenshaltungskosten in München besonders hoch sind, sei auch eine Folge der höheren Lebensqualität und der damit gesteigerten Attraktivität einer Großstadt, argumentierten sie. Die geringere Kaufkraft des Beamtensolds werde deshalb durch das größere Angebot an Kultur- und Freizeitangeboten, Bildungseinrichtungen und medizinischer Versorgung zumindest teilweise ausgeglichen.
Früher bekamen Beamte in Deutschland unterschiedliche Ortszuschläge. 1973 wurde dies abgeschafft, weil sich die Lebensverhältnisse angeblich angeglichen hätten. Das Verfassungsgericht stellte nun klar, dass der Staat jederzeit wieder Ortszuschläge einführen könnte, es derzeit aber nicht muss. Der Gesetzgeber habe hier Gestaltungsspielraum.
Der DGB und der Beamtenbund hatten die Klage Steiningers nicht unterstützt. Sie befürchteten, dass Zuschläge für städtische Beamte letztlich über geringere Einkommenszuwächse für die Kollegen auf dem Land finanziert würden. CHR