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Archiv-Artikel

SPD einsatzbereit

SPD für Grundgesetzänderung zu Bundeswehreinsatz im Inneren. Grüne kritisieren mangelndes „Korrektiv“

BERLIN ap ■ Nach langem Zögern hat sich die SPD dazu bereit erklärt, Anti-Terror-Einsätze der Bundeswehr im Inneren durch eine Grundgesetzänderung rechtlich abzusichern. Dazu sei eine Änderung des Artikels 35 notwendig, der die Amts- und Katastrophenhilfe der Streitkräfte regelt, sagte Parteichef Kurt Beck gestern. Dieser müsse auch Terror-Bedrohungen aus der Luft oder von See berücksichtigen. „Dazu stehen wir auch“, sagte Beck.

Eine Änderung des Artikels 87, der den Verteidigungsfall behandelt, schloss er dagegen aus. Einen solchen Schritt werde es mit der SPD nicht geben.

Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will beide Artikel des Grundgesetzes ändern. Seit Jahren setzt er sich für eine Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Inneren ein. In Artikel 87a will er den Verteidigungsfall nun ergänzen. Die Bundeswehr solle auch „zur unmittelbaren Abwehr eines sonstigen Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens“ eingesetzt werden können, heißt es in seinem Formulierungsvorschlag.

Die beiden Änderungen sollen präventive Anti-Terror-Einsätze der Bundeswehr absichern. Die Streitkräfte sollen so an der Abwehr von Terrorangriffen aus der Luft oder von See beteiligt werden können. Eine Absicherung solcher Einsätze mit einem einfachen Gesetz war im 2006 gescheitert.

Die Grünen werteten die Äußerungen Becks als Einknicken der SPD. In der Koalition fehle ein bürgerrechtliches Korrektiv, erklärte Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck.

Morgen wollen Union und SPD in einem Spitzentreffen über die rechtliche Absicherung von Anti-Terror-Einsätzen der Bundeswehr beraten.