Recht auf Unschuldsvermutung

betr.: „Das Stigma des Terrors“, taz vom 14. 5. 07

Über Teile des Beitrages „Das Stigma des Terrors“ von Christian Rath musste ich mich doch sehr wundern. Schreibt er doch: „Wer nicht ausgeforscht werden will, sollte deshalb besser auf demonstrative Straftaten verzichten.“ Ja, wenn das so einfach wäre, hätten wohl auch Datenschützer und Bürgerrechtler nur wenig zu meckern: Fakt ist doch aber, dass die ständige Ausweitung immer massiver in die Rechte auch derjenigen eingreift, die überhaupt keine Straftaten begehen.

Später heißt es dann, einem Mitglied der mg (militanten Gruppe) wäre von seinem Telefon-Provider eine Überwachungsmaßnahme mitgeteilt worden. Mg-Mitglied? Ist die betreffende Person rechtskräftig als Mitglied in eben jener kriminellen (§ 129 StGB) oder terroristischen Vereinigung (§129a StGB) verurteilt? Oder behauptet sie selber von sich, Mitglied der mg zu sein? Ein Satz vorher ist noch von Beschuldigten die Rede. Beschuldigte als Täter abzustempeln ist übelster Schäublismus. ULRICH KERNER, Berlin