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Archiv-Artikel

Chefposten wieder zu vergeben

Gericht: Hochschule darf Rektorenstelle neu ausschreiben

Von mnz

Die Hochschule Bremen darf die zum 1. Juni frei werdende Rektorenstelle neu ausschreiben. Das hat das Verwaltungsgericht Bremen entschieden – und damit einen Eilantrag von Hans-Christoph Jahr abgewiesen. Jahr kündigte umgehend an, Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einzulegen.

Jahr wird vorgeworfen, dem Akademischen Senat bei seiner Wahl zum Rektor der Hochschule Bremen am 14. Februar verschwiegen zu haben, dass er 1994 in einem Indizienprozess wegen Rechtsbeugung verurteilt worden war und 18 Monate im offenen Vollzug in Haft saß. Er hatte als Frankfurter Amtsrichter Verkehrsdelikte verhandelt, die nach Meinung der Staatsanwaltschaft bereits verjährt waren.

Die Hochschule hatte daraufhin die Rektorwahl wiederrufen. Man halte Jahr für ungeeignet, eine herausgehobene hochschulpolitische Position einzunehmen, hieß es damals zur Begründung. Der Jurist, der einst als „Pershing-Richter“ Schlagzeilen machte, habe der Hochschule großen Schaden zugefügt.

Auch um seinen alten Arbeitsplatz an der Fachhochschule Wilhelmshaven muss Jahr kämpfen. Der Arbeitsvertrag mit ihrem bisherigen Wirtschaftsdekan ist angefochten, am 15. Juni treffen sich beide Parteien zu einen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Wilhelmshaven. Derzeit darf Jahr in Wilhelmshaven nicht lehren, bezieht Arbeitslosengeld.

Jahr sei als designierter Rektor „rechtswirksam“ wieder „abgewählt“ worden, sagen die Bremer Verwaltungsrichter. Ob dafür der von der Hochschule postulierte Vertrauensverlust juristisch schon ausreicht, ließen sie dabei ausdrücklich offen. Auch die Frage, ob Jahr nach seiner Wahl von Wissenschaftssenator Willi Lemke (SPD) offiziell hätte bestellt werden müssen, sei nicht zu entscheiden. Klar sei jedoch, so das Urteil, dass es für die jetzige Entscheidung nicht darauf ankomme, ob Jahr die in Bremen erst nachträglich bekannt gewordene Straftat offenbaren musste oder nicht. „Es mag einiges dafür sprechen“, so das Gericht, dass Jahr seine Haftstrafe verschweigen durfte – weil sie verjährt war und somit auch im Führungszeugnis nicht mehr auftauchte. Jedoch berühre die Verurteilung „unmittelbar“ die Frage der allgemeinen Eignung als Rektor, nicht zuletzt wegen der damit verbundenen „Vorbildfunktion“.

Jahr selbst gibt sich nach wie vor „nicht unzuversichtlich“: Er sei „guter Dinge“, lässt er verlauten – und stellt sich auf einen langen Rechtsstreit ein. mnz