: Bushido unter Kontrolle
Der Berliner Rapper Bushido darf am 10. Juni in Hamburg nur unter strengen Auflagen auftreten. Es sei vertraglich vereinbart worden, dass bei dem Konzert keine verbotenen Lieder gesungen und keine indizierten Alben verkauft würden, teilte der Veranstalter gestern mit. Jugendliche unter 16 Jahren würden nur mit einem Erwachsenen eingelassen, 16- bis 18-Jährige benötigen die schriftliche Erlaubnis der Eltern. Es seien strenge Alterskontrollen geplant.
Die Titel des Rappers gelten teilweise als gewaltverherrlichend (taz berichtete) – so können Texte wie im Lied „Gangbang“ als Aufruf zur Vergewaltigung verstanden werden. Einige Lieder Bushidos stehen auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, ihre Aufführung ist in Deutschland verboten.
Die Hamburger CDU-Abgeordnete Stefanie Strasburger hatte im Vorfeld ein Verbot des Bushido-Auftritts gefordert, da die Lieder zum Teil „menschenverachtend“ seien. Sie hoffe nun, dass sich der HipHop-Star an die Auflagen halte – sonst müssten künftige Konzerte gänzlich untersagt werden. Andere Politiker sind skeptisch, ob Verbote die gewünschte Wirkung haben. „Der Reiz des Verbotenen macht die Lieder nur noch interessanter für Jugendliche“, sagte Andrea Hilgers (SPD). Statt einem Verbot helfe es eher, wenn Eltern mehr darauf achten, welche Musik ihre Kinder hören, meint auch Christiane Blömeke von der GAL. DPA