AUSSTELLUNG : Religiöse Beschneidung
Ein Urteil des Kölner Landgerichts 2012 stufte die religiösen Beschneidung eines Jungen als eine Körperverletzung ein, die das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes verletze. Dieses Recht stehe über dem der freien Religionsausübung. „Haut ab!“ zeigt die Wurzeln des Rituals „im Bund Abrahams mit Gott“ und untersucht das Thema von der Beschneidung Jesu bis hin zu populärkulturellen Spuren in US-amerikanischen TV-Serien.
■ „Haut ab! Haltungen zur rituellen Beschneidung“: Jüdisches Museum, Lindenstraße 9–14, ab 24. 10.