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Archiv-Artikel

Unterhaltsnovelle vertagt

Justizministerin Zypries will den Gesetzentwurf nach dem Karlsruher Urteil noch einmal überdenken

BERLIN rtr ■ Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Unterhaltsrecht hat die Koalition die für heute geplante Verabschiedung der Novelle des Gesetzes verschoben. Die Fraktionsspitzen von Union und SPD nahmen die Bundestagsabstimmung über den mühsam ausgehandelten Kompromiss von der Tagesordnung des Parlaments.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Mittwoch die geltende Regelung für verfassungswidrig erklärt, wonach geschiedene Mütter bis zu acht Jahre Unterhalt für die Kinderbetreuung bekommen, nicht verheiratete Mütter dagegen nur bis zu drei Jahre. Die Novelle der großen Koalition sieht unter anderem eine Angleichung der unterschiedlichen Zahlungsdauer vor.

Auf dem ersten Rang stehen in der Abfolge der Ansprüche alle Kinder, egal ob ehelich oder nicht. Allerdings sollen auf Druck der Union auf dem zweiten Rang zunächst die geschiedenen Mütter folgen, die entweder Kinder betreuen oder lange Zeit verheiratet waren und daher wirtschaftlich vom Partner abhängig sind. Erst im dritten Rang folgen die nicht verheirateten Partner. Unionsfraktionschef Volker Kauder verteidigte die geplante unterschiedliche Rangfolge für geschiedene und nicht verheiratete Frauen. Auf diese habe die Union bestanden, weil das Grundgesetz die Ehe schütze. Diese Regelung solle nun geprüft werden.

Nach dem Urteil hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries für eine Denkpause bei der Abfassung der Neuerungen plädiert. Nach ihrer Einschätzung folgt aus dem Karlsruher Urteil eine Schlechterstellung geschiedener Frauen im Vergleich zur geplanten Novelle.

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