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Archiv-Artikel

Zündel-Anwältin droht Haftstrafe

MANNHEIM ap ■ Der früheren Anwältin des verurteilten Neonazis Ernst Zündel droht selbst eine Haftstrafe wegen Volksverhetzung. Die Staatsanwaltschaft Mannheim erhob gegen Sylvia Stolz auch Anklage wegen Nötigung, versuchter Strafvereitelung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Außerdem werde ein Berufsverbot angestrebt. Die Anklage umfasst elf Positionen. Stolz wird vor allem vorgeworfen, während des Prozesses selbst wiederholt den Holocaust bestritten, zum Hass gegen die jüdische Bevölkerung aufgerufen und einen Anwaltsschriftsatz mit „Heil Hitler“ beendet zu haben. Das Dokument war im Internet frei zugänglich.