Behörde petzte

Ausschuss „Feuerbergstraße“: Pressemitteilungen der Behörde zum Heim waren rechtswidrig

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) zur Feuerbergstraße bringt auch in der Endphase noch neue Rechtsverstöße ans Licht. Bei der Vernehmung der früheren Pressesprecherin Annika Wichert kam heraus, dass 14 von 16 Pressemitteilungen der Sozialbehörde im Zusammenhang mit dem geschlossenen Heim unzulässige Angaben enthielten. Das war den Juristen des PUA-Arbeitsstabs bei der Vorbereitung der PUA-Sitzung aufgefallen.

Wichert, seit zwei Jahren nicht mehr im Amt, konnte sich an viele Details nicht mehr erinnern. Sie betonte aber, man habe bei Pressemitteilungen die Namen der Jugendlichen weggelassen, um sie zu schützen. Doch dies reicht nicht aus, auch die Herausgabe von Alter, Straftaten oder Familiensituation eines Kindes sei „nicht verträglich mit dem Sozialdatenschutz“, zitierte die GAL-Politikerin Christiane Blömeke aus dem PUA-Papier.

Die Sozialbehörde verstieß dagegen in Serie. Zur Einjahres-Bilanz im Januar 2004 fand sich gar ein Anhang, in dem Straftaten und Alter von 23 Jugendlichen aufgeführt waren und der so Spuren zu ihren Identitäten legte. Diese Liste sei „final vom Staatsrat“ gekommen, erklärte Wichert. „Wenn so eine Liste vom Staatsrat kommt, dann ist davon auszugehen, dass die Datenschutzfragen geklärt sind“, sagte sie auf die Frage, ob sie Bedenken hatte. Gemeint ist der bereits vor einem Jahr entlassene Klaus Meister. Ohne dessen Zustimmung habe „keine einzige“ Pressemeldung das Haus verlassen.

Wichert zeigte sich zunächst wenig problembewusst. Als sie im August 2003 sogar Vornamen und Anfangsbuchstaben des Nachnamens eines Jungen nannte, der in den Medien als „Kinderganster“ bezeichnet wurde (taz berichtete), habe sie dies getan, „weil der verjährte Name schon in Zeitungen stand und um nicht noch mehr Verwirrung zu schaffen“. „Politisch“ habe sie über diese Sache mit ihren Vorgesetzten „nicht geredet“.

Wegen des Verstoßes gegen den Sozialdatenschutz können bestimmte Berufsgruppen belangt werden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit über private Daten verfügen. Er wird mit bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet, verjährt aber nach drei Jahren. Da die letzte beanstandete Pressemitteilung vom 18. März 2004 stammt, ist diese Frist gerade verstrichen. Kaija Kutter