: „Es gab nur Verlierer“
PROZESS Fußball-Jugendbetreuer wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafe verurteilt
Der Siebenjährige hatte keine Chance: Das Kind wurde von dem rund 200 Kilogramm schweren Fußballtor erschlagen, als die 13 bis 14-jährigen Spieler das Gehäuse nach dem Training abbauen wollten. Nun wurde der Jugendbetreuer des Vereins wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Amtsgericht Hamburg-Harburg sah es als erwiesen an, dass der Tod des Jungen vermeidbar gewesen wäre. Die Amtsrichterin verhängte am Montag wie von der Staatsanwaltschaft gefordert eine Geldstrafe von 420 Euro. Die Verteidigung hatte Freispruch verlangt.
Die Richterin nannte den Prozess zu dem Unglück im Mai 2013 in ihrer Urteilsbegründung ein „Verfahren, in dem es nur Verlierer gab. Den kleinen Jungen, aber auch den Angeklagten“. Dennoch schloss sie sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Diese hatte dem 26 Jahre alten Betreuer vorgeworfen, seine Spieler nach einem Training nur unzureichend instruiert zu haben, mit dem Aufräumen der Tore auf ihn zu warten. Außerdem habe der gelernte Industriekaufmann sich nicht sofort selbst zu den Toren begeben, sondern zuerst Bälle aufgeräumt.
Die Verteidigerin bemängelte nach dem Prozess die Signalwirkung des Urteils auf ehrenamtliche Betreuer. Sie ging von einem Unfall aus, bei dem einer der Jugendlichen eines der Tore anhob, welches dann das siebenjährige Kind erschlug. Es sei „lebensfremd“ anzunehmen, dass neben der Anweisung zum Aufräumen noch explizit hätte gesagt werden müssen, dass Tore nur unter Aufsicht und zu mehreren hätte bewegt werden dürfen, sagte sie. Das sei ohnehin Praxis gewesen. (dpa)