: Gericht kippt Gebühren-Satzung
MINDEN/BIELEFELD dpa ■ Ein knappes Jahr nach der Einführung von Studiengebühren an der Uni Bielefeld hat das Verwaltungsgericht Minden die Beitragssatzung gekippt. Die Kriterien, aus denen sich die Höhe der Gebühren ergebe, verstießen gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz, teilte das Gericht mit. Dem Urteil zufolge sei für die Höhe der Gebühren vor allem entscheidend, wie stark Studenten die Einrichtungen der Hochschule nutzen. Die Kammer gab damit der Klage einer Germanistikstudentin statt.