: Polizei darf reinzappen
Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen Liveschaltungen der Polizei in BVG-Überwachungskameras, etwa um Drogendealer zu beobachten. Die Maßnahme sei zulässig, allerdings müssten die im Polizeigesetz aufgeführten Voraussetzungen beachtet werden, so eine Sprecherin. Die Nutzung privat aufgestellter Kameras sei aber unzulässig. Die BVG sei ein „Sonderfall“, da das Unternehmen Anstalt des öffentlichen Rechts sei. DDP