Online-Überwachung umstritten

Schäuble: Gesetzentwurf zur Online-Durchsuchung kommt noch vor Sommerpause. Ministerin Zypries warnt davor, sich von Verfassungsgrundsätzen zu verabschieden

BERLIN dpa/taz ■Noch vor der Sommerpause will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) einen Gesetzentwurf zur umstrittenen Onlinedurchsuchung von Computern vorlegen. Union und SPD hätten bereits 2006 die Verfassung geändert, um die Fahndungsmöglichkeiten des Bundeskriminalamts (BKA) zu erweitern, sagte Schäuble der Berliner Zeitung.

„Nun müssen wir dem BKA die Befugnisse auch geben, es geht schließlich um Terrorabwehr“, so der Innenminister. „Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, schlage ich vor, für die Onlinedurchsuchungen das Grundgesetz zu ändern“, fügte Schäuble hinzu. Eine Verfassungsänderung sei nichts Verwerfliches. „Das ist notwendig. Sonst wäre die Verfassung starr.“

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zweifelt die Notwendigkeit von Onlinedurchsuchungen von Privatcomputern durch das BKA an. Deutschland dürfe sich im Kampf gegen den Terror nicht von bewährten Verfassungsgrundsätzen verabschieden, „sonst hätten die Terroristen gewonnen“, sagte sie jüngst. Die Geheimdienste hatten seit 2005 auf eine Dienstanweisung von Exinnenminister Otto Schily (SPD) hin online Computer ausgespäht. Der Bundesgerichtshof hatte dies im Februar 2007 mangels gesetzlicher Grundlagen untersagt.

Schäuble äußerte sich in einem Interview mit Bild am Sonntag auch kritisch über den Fortbestand der großen Koalition aus Union und SPD. „Union und SPD sind Konkurrenten“, sagte Schäuble. „Beide werden vor der nächsten Bundestagswahl für ein Ergebnis werben, das eine Fortsetzung der großen Koalition nicht erzwingt.“ Schäuble bevorzugt für die Zukunft ein Bündnis mit den Liberalen. Es sei angesichts der nächsten Bundestagswahl im Jahre 2009 „schon so, dass wir ein schwarz-gelbes Bündnis anstreben“, sagte er.