: Gericht: IHH darf sammeln
URTEIL Erfolg für verbotene Organisation
VON CHRISTIAN RATH
BERLIN taz | Die verbotene Internationale Humanitäre Hilfsorganisation (IHH) kann zunächst wieder legal arbeiten. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in einem Eilbeschluss angeordnet.
Die islamistische IHH war im Sommer 2010 vom Bundesinnenministerium verboten worden. Begründung: Die IHH unterstütze den sozialen Arm der Hamas in Palästina und fördere damit mittelbar den Terrorismus. Die IHH hatte sofort gegen dieses Verbot geklagt. Doch der Prozess am Bundesverwaltungsgericht zog sich in die Länge. Bis zum Urteil, das noch in diesem Jahr erwartet wird, kann die IHH nun wieder Spenden für Hilfsprojekte in islamischen Ländern wie Pakistan, Jemen und der Türkei sammeln.
Die Leipziger Richter folgten damit weitgehend einem Antrag des IHH-Anwalts Reinhard Marx. Einzige Beschränkung: Die IHH darf nicht weiter in Palästina tätig werden.
Die Richter betonten, dass das Verfahren um das IHH-Verbot nach wie vor offen sei. Für das Bundesinnenministerium ist der Leipziger Beschluss dennoch peinlich, weil vor allem das Ministerium für die Verfahrensverzögerung verantwortlich ist.