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Archiv-Artikel

Geschmackssache II

Amtsgericht verurteilt „Künstler“ zu Geldstrafe. Er hat Kaninchen bei einer Performance das Genick gebrochen

Kunst ist Geschmackssache. Das Amtsgericht beschäftigte sich gestern mit einem besonders absurden Fall künstlerischer Betätigung. Es entschied, dass deren Freiheit Grenzen hat. Ein 44-jähriger Künstler und zwei Mitangeklagte, ein Fleischer und eine Friseurin, wurden wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu Geldstrafen verurteilt.

Die drei hatten in einer sogenannten Performance zwei Kaninchen vor rund 40 Zuschauern das Genick gebrochen, die Köpfe abgetrennt und in Formaldehyd eingelegt. Ort des blutigen Geschehens war die Galerie „Monsterkeller“ am Hackeschen Markt an einem Abend Mitte Februar 2006. In einer weiteren Veranstaltung eine Woche später seien Kaninchenkadaver – ohne Publikum – verspeist worden, führte der Staatsanwalt aus. Bei einer Untersuchung des Veterinäramtes seien Quittungen über Käufe weiterer Tiere gefunden worden.

Die Verteidiger zweier Angeklagten hatten die „Verzehrsabsicht“ als Grund für die Tötung angeführt. Das Gericht erkannte dies nicht an. Diese Absicht habe nicht erkenntlich Vorrang gehabt, so der Richter. Es habe keinen vernünftigen Grund gegeben, die Tiere derart zu quälen. Auch das „Recht auf Kunstfreiheit“, auf das die Verteidiger pochten, habe seine Grenzen. „Die Menschen töten und essen zwar täglich Tiere. Jedoch besteht da ein großer Unterschied zu dieser Zurschaustellung“, sagte der Richter.

Er vermutete in der Veranstaltung vielmehr eine „gezielte Aktion“ des Künstlers und Initiators Falk Richwien, „Aufmerksamkeit mittels Provokation zu erlangen“. Er versuche durch Klamauk bekannt zu werden, so der Richter. Seitdem der Tierschutz 2002 ins Grundgesetz aufgenommen wurde, schützt der Staat die Tiere als „Mitgeschöpfe“. Dieses Spektakel machte aus ihnen jedoch nur ein Mittel zum Zweck, argumentierte der Richter. CATHERINE KIMMLE