LUFTVERKEHRSTEUER : Manche Insulaner fliegen steuerfrei
Die Bewohner von Helgoland und den ostfriesischen Inseln müssen doch keine Steuern für Flüge zu ihren Inseln zahlen. Laut der Staatskanzlei in Hannover hat die Europäische Kommission gestern eine Befreiung von der Abgabe genehmigt. Auf Flüge zur medizinischen Versorgung sowie zur Beförderung von Inselbewohnern entfallen demnach auch künftig nicht die zu Jahresbeginn eingeführten acht Euro Luftverkehrsteuer pro Flug. Ausgenommen davon ist wegen ihres Eisenbahnanschlusses die Insel Sylt, erklärte das Verkehrsministerium in Kiel. (dpa)