SOLDATEN ERTRUNKEN : Kein Schadenersatz
Fünf Jahre nach dem Tod zweier Marinesoldaten bei einem Manöver auf der Ostsee hat das OLG Celle gestern die Schmerzensgeldklage der Eltern eines der Ertrunkenen abgewiesen. Marine und Kapitän müssten nur bei vorsätzlicher Amtspflichtverletzung des Fregattenkommandeurs zivilrechtlich für dessen Fehlverhalten haften. (ap)