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Archiv-Artikel

FLÜCHTLINGE Abschiebung nach Italien erschwert

STRASSBURG | Eine afghanische Familie darf nicht einfach aus der Schweiz nach Italien abgeschoben werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte forderte in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil, dass die Kinder eine ihrem Alter angemessene Betreuung erhalten und die Familie gemeinsam untergebracht werden müssen. Sonst würde eine Abschiebung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, hieß es. Die Familie war 2011 über Italien in die EU gekommen. (dpa)