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Archiv-Artikel

Wohl nicht politisch

PROZESS Staatsanwalt fordert viereinhalb Jahre für Moscheen-Brandstifter

Der Berliner Moscheenbrandstifter soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft viereinhalb Jahre in Haft kommen. Wegen seiner Gefahr für die Allgemeinheit soll der 30-Jährige weiter in einer psychiatrischen Klinik bleiben, beantragte der Ankläger am Montag in seinem Plädoyer vor dem Berliner Landgericht. „Die Taten waren gefährlich und geeignet, das friedliche Zusammenleben der Religionsgemeinschaften in Berlin zu untergraben“, argumentierte der Staatsanwalt. Politiker hatten die Anschläge verurteilt. Die Verteidigung forderte drei Jahre und zwei Monate Haft. Das Urteil der Strafkammer wird für Mittwoch erwartet. Der Angeklagte ist bereits in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Die Anklage wirft dem 30-Jährigen aus Neukölln schwere Brandstiftung, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sowie versuchte schwere Brandstiftung vor. Das Motiv ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft „nicht ganz klar geworden“. Der Angeklagte hat die sechs Anschläge zwischen Juni 2010 und Januar 2011 eingeräumt. Verletzte hatte es nicht gegeben. Der Sachschaden wird auf 1.500 Euro beziffert.

Ein politisches Motiv sei „nicht sehr wahrscheinlich“, sagte Gerichtssprecher Tobias Kaehne. Den Ermittlungen zufolge sei er ein Einzeltäter. Die Ermittler waren ihm auf die Spur gekommen, nachdem er bei einer Zeitung einen Artikel über seinen Brandanschlag nachbestellen wollte.

Der Angeklagte ist seit seiner Festnahme im Januar in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. In der Verhandlung soll auch seine Schuldfähigkeit geklärt werden. Ein Sachverständiger hatte eine schizoide Persönlichkeit zur Tatzeit festgestellt. Das Gericht hatte die Öffentlichkeit am Montag während der Aussagen des Angeklagten ausgeschlossen. (dpa, dapd)