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Archiv-Artikel

Ägyptische Samen verboten

EHEC Die EU lässt wegen des Darmkeims Saatgut zurückrufen. Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Biobetrieb in Niedersachsen ein. Keine Fahrlässigkeit nachzuweisen

Unklar ist immer noch, wo und wie die Keime in die Sprossensamen gelangten

AUS BERLIN JOST MAURIN

Die Europäische Union hat wegen der Welle von lebensgefährlichen Infektionen mit dem Darmkeim Ehec die Einfuhr mehrerer Arten Sprossensamen aus Ägypten verboten. Außerdem müssten alle Importe von Bockshornklee-Samen eines ägyptischen Exporteurs aus den Jahren 2009 bis 2011 vom Markt genommen werden, teilte die EU-Kommission am Dienstag mit. Das Importverbot soll zunächst bis Ende Oktober und auch für Sojabohnen sowie Ölsamen gelten. Die EU importierte vergangenes Jahr Saatgut der betroffenen Arten im Wert von mehr als 56 Millionen Euro aus Ägypten.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hatte erklärt, dass eine Lieferung Bockshornklee-Samen aus Ägypten mit zwei Ehec-Ausbrüchen in Deutschland und Frankreich in Verbindung stehe: An beiden Orten wurden aus den Körnern Sprossen gezogen, die von später erkrankten Menschen gegessen wurden.

Die Efsa berichtete, dass die Lieferung in viel mehr Länder verschickt worden sei als bislang bekannt. Aus einem Report der Behörde geht hervor, dass mindestens zwölf EU-Staaten Teile einer 15.000 Kilogramm schweren Charge aus dem Jahr 2009 erhalten hatten. Nur 75 Kilogramm davon habe der Biohof im niedersächsischen Bienenbüttel bekommen, über dessen Sprossen sich ein Großteil der deutschen Patienten infiziert hat. Möglicherweise sei die Ware auch ins Ausland außerhalb der Staaten der Europäischen Union gegangen.

Dennoch steckten sich fast nur in Deutschland und Frankreich Menschen mit dem aggressiven Ehec-Keim an. Experten erklären das unter anderem damit, dass nicht alle Körner einer Samenlieferung kontaminiert sein müssen.

Unterdessen stellte die Staatsanwaltschaft Oldenburg die Vorermittlungen gegen die Verantwortlichen des Biohofs in Bienenbüttel ein. Es hätten sich keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Geschäftsführer frühzeitig Kenntnis von einer Verunreinigung erhalten und die Sprossen trotzdem weiter vertrieben hätten, sagte eine Sprecherin der Behörde. Die gesetzlichen Anforderungen im Lebensmittelbereich seien erfüllt worden. Die Ermittler könnten weder vorsätzliches noch fahrlässiges Fehlverhalten nachweisen. Der Hof bleibt aber dem niedersächsischen Landwirtschaftsministerium zufolge so lange gesperrt, bis die Lebensmittelbehörden ihre Untersuchungen des Falls abgeschlossen haben.

Der Chef des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Helmut Tschiersky-Schöneburg, sagte in Berlin, dass nun „Ursache und Verlauf des Ehec-Ausbruchs weitgehend aufgeklärt sind“. Allerdings sind noch einige Fragen offen. Zum Beispiel ist immer noch nicht bekannt, was die Ursache für Erkrankungen an rund 20 Orten in Deutschland ist. Unklar ist auch bislang, wie und wo der Keim in die Samen gelangte. (Mit dpa)