: Blutige Geschäfte
RÜSTUNGSEXPORT Die Bundesregierung plant den Export von 200 „Leopard“-Kampfpanzern nach Saudi-Arabien. Sie verstößt dabei gegen die eigenen Grundsätze. Die taz dokumentiert, warum das so ist. Weitere Berichte ➤ SEITE 4
„Der Beachtung der Menschenrechte im Bestimmungs- und Endverbleibsland wird bei den Entscheidungen über Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern besonderes Gewicht beigemessen.Genehmigungen für Exporte von Kriegswaffen […] werden grundsätzlich nicht erteilt, wenn hinreichender Verdacht besteht, dass diese zur internen Repression […] oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden. Für diese Frage spielt die Menschenrechtssituation im Empfängerland eine wichtige Rolle.Die Lieferung von Kriegswaffen […] wird nicht genehmigt in Länder – die in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt sind oder wo eine solche droht, – in denen ein Ausbruch bewaffneter Auseinandersetzungen droht oder bestehende Spannungen und Konflikte durch den Export ausgelöst, aufrechterhalten oder verschärft würden.“Aus den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“