KOMMENTAR: BENNO SCHIRRMEISTER ÜBER VA BANQUE-MONOPOLISTEN
: Jackpot für die Wettwirtschaft

Wer Sucht verhindern will, muss den Konflikt zwischen Daten- und Spielerschutz klären

Lotterien sind Gewinnmaschinen für ihre Anbieter. Das hat Leibniz vor über 300 Jahren ausgerechnet, und damit die Hannöversche Herrschaft überzeugt, ein staatliches Glücksspielmonopol einzuführen. Dessen Beibehaltung wird heute mit der Sorge um die Gefahren der Spielsucht begründet – sonst wär’s nicht mit EU-Wettbewerbsrecht vereinbar. Nur argwöhnt die private Möchtegern-Konkurrenz, dieses Präventions-Argument sei bloß vorgeschoben.

Das Oldenburger Urteil bestätigt diese Vermutung. Den Beweis geliefert aber hat die niedersächsische Lottogesellschaft selbst – durch ihre Beschwerde. Mit der wollte sie das Recht erstreiten, Arbeitslosengeld II-Empfängern weiter hohe Einsätze abzuknöpfen. Eine besonders trickreiche Präventions-Maßnahme – die verhindert, dass arme Spieler ihre Cents in gefährlichere Automaten stecken?

Viel einzusetzen ist ein Symptom pathologischen Spielverhaltens. Wo „viel“ beginnt, lässt sich indes nur im Verhältnis zum Einkommen bestimmen: Ein Konflikt zwischen Daten- und Spielerschutz. Doch wer Sucht verhindern will, muss den klären. Indem die Staatslotterie das ablehnt, signalisiert sie hingegen, wie egal ihr der Spielerschutz ist. So untergräbt sie selbst die einzige von Brüssel akzeptierte Legitimation ihres Monopols. Freuen können sich darüber nur die privaten Wettanbieter, die das Verfahren durch Testspieler in Gang gebracht haben: Für sie ist das ein echter Jackpot.